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AGB
       Reparatur-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise sind freibleibend. Bei aufkommenden Preisänderungen werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet.
     
  2. Angegebene Preise sind immer Nettopreise. Berechnet werden die jeweils gültigen Preise lt. Preisliste zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt.
     
  3. Schleifpreise bedeuten Lohnarbeit. Diese Rechnungen sind daher sofort bei Erhalt und ohne Skontoabzug fällig, sofern nicht ausdrücklich abweichende Zahlungsziele angegeben sind.
     
  4. Etwaige Auslagen, Gebühren, Zinsverluste, Gerichts- und Anwaltskosten bei Zahlungsverzug des Kunden werden in vollem Umfang an diesen weitergegeben.
     
  5. Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung ein Unternehmerpfand auf die geschliffenen Werkzeuge vor. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft.
     
  6. Ansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen sind ausgeschlossen, ebenso Ansprüche wegen Verlust oder Bruch.
     
  7. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden.
     
  8. Für Bruch beim Schleifen durch Materialfehler, Haarrisse, Ausbrechen der Zähne usw. kann keine Gewähr übernommen werden.
     
  9. Die Anlieferung der zu bearbeitenden Werkzeuge wird franco erbeten. Unser Abhol- und Lieferservice ist im Grossraum Stuttgart / Ludwigsburg ab 120.- € Auftragswert kostenlos.
     
  10. Der Geschäftspartner hat Anspruch auf Reklamation innerhalb von 8 Arbeitstagen. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, die reklamierten Werkzeuge ordentlich zu verpacken und der Firma Lorch zwecks Prüfung zu schicken. Gehen die reklamierten Werkzeuge später bei der Firma Lorch ein, hat diese das Recht, jegliche Überprüfung oder nochmalige Bearbeitung zurückzuweisen und den Rechnungsbetrag in voller Höhe zu verlangen. Reklamationen bezüglich abweichender Maße oder Toleranzen können generell nicht anerkannt werden, wenn diese aus dem Auftrag (z.B. techn. Zeichnung) nicht klar hervorgehen. Dabei sind Nulltoleranzen nicht möglich.
     
  11. Die Firma Lorch gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des zu bearbeitenden Werkzeuges. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Anspruch auf Minderung besteht nicht, es sei denn, dass die Firma Lorch nicht in der Lage ist, den von ihr hervorgerufenen Mangel zu beseitigen.
     
  12. Widerrufsrecht nach  § 312b: Wir vertreiben unsere Neuware nicht über Internet. Sofern Privatkunden Neuware bei uns telefonisch bestellen, bedarf es zusätzlich  einer verbindlichen schriftlichen oder persönlichen Bestellung. Ein Widerrufsrecht  nach § 312b können wir daher nicht gewähren.
     
  13. Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Ludwigsburg / Murr.